Wir habens geschafft! Das Hotel wurde mit fast 80 % Nein-Stimmen verhindert!

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Details zum geplanten Hotelbau

Sendung Quer, Bayerisches Fernsehen vom 18.03.2018 über das Hotel am Main.

Bekannte Details in Kürze:

Maße: Gesamtlänge der drei Gebäudeteile ist nicht klar, Höhe: ca. 11,20 m (3 Meter hohe Stelzen + 2 weitere Etagen, im Mittelteil nur 1 Etage). Höhe zwischen 8,80 und 11,20. Der Gesamtbedarf des Grundstücks wird vom Landratsamt auf ca. 8.000 m2 geschätzt.

Lage: Das Hotel soll auf den städtischen Grundstücken Nr. 1958/6 und Nr. 2200 Gem. Volkach errichtet werden, das ist der Bereich ab Campingplatz bis zur kleinen Brücke am Busparkplatz. In diesem Bereich liegen Hausrechtsgärten und das Übungsgelände der Wasserwacht.

Bauvorhaben: Hotel mit Bistro/Restaurant, Weingarten, Vinothek, Zimmer

Aussehen: langgestrecktes U in 3 Teilen

Zielgruppe: das Design-Hotel soll junges Publikum anlocken

Preisniveau: wird laut Investoren etwas über dem Volkacher Hoteldurchschnitt liegen

Der Großteil dieser Informationen stammt aus einem Zeitungsartikel der Mainpost / Infranken vom 20.09.2017, aktuellere Informationen liegen uns nicht vor.

 

Es gibt neue Skizzen des Hotels, die auf der Facebookseite des Hotels zu finden sind (Hotel am Main). Außerdem steht ein Modell zur Ansicht in der Vinothek der Schwane zur Besichtigung bereit. Wir dürfen laut Aussage Investor aus urberrechtlichen Gründen keine Fotos oder Dokumente des Investors auf unserer Seite zeigen, Bitte informieren Sie sich auf der Facebook-Seite.

Warum waren wir gegen den Hotelbau?

  1. Unser Standpunkt ist: "Wir haben nichts gegen das Hotel, aber bitte nicht an diesem Ort!" Die Stadt Volkach plant eine Verschönerung des Mainvorlandes, das geplante Hotel soll ein Teil davon sein. Wir finden eine natürliche Verschönerung des Mainufers sinnvoll und in anderen Städten gut gelungen. Aber wir finden auch dass das kommunale Aufgabe ist und diese wertvollen Flächen nicht an einen Privatinvestor übergeben werden dürfen. Das Mainvorland ist für alle da. Außerdem wird der Erholungs- und Freizeitbereich für Bürger und Touristen behindert und aus unserer Sicht nicht gefördert wenn 8000 m2 Fläche in ein Hotelgelände fließen.
  2. Wir finden dass die Belange der Bürger bei dem "JA" des Stadtrats zur Bauvoranfrage nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Auf den Grundstücken liegen beispielsweise einige Gartengrundstücke von Volkacher Bürgern, die Altstadthäuser ohne Garten besitzen. Wir finden es nicht vertretbar, dass Bürger diese Grundstücke verlieren, deshalb wollen sich die uns bekannten Inhaber mit allen Mitteln gegen die Wegnahme ihrer Gärten wehren. Übrigens hat der Stadtrat in der Sitzung vom 18.09.2017 die Bauvoranfrage genehmigt mit einem in den Unterlagen protokollierten Grundstück Fl.Nr.1958/6. Dieses Grundstück mit ca. 4000 m2 ist aber nicht ausreichend, es wird mindestens eine doppelt so große Fläche benötigt mit dem Grundstück Fl.Nr.2200. Das sind 8000 Quadratmeter, so steht es im Plan vom Landratsamt.
  3. Die Bürger werden unserer Ansicht nach zu wenig informiert. Es war lange nicht bekannt zu welchen Bedingungen die Grundstücke an den Investor gehen sollen. Es könnte aus rechtlicher Sicht verkauft, verschenkt oder im Rahmen des Erbbaurechts verliehen werden. Lange wollte die Stadt die Bedingungen der Zurverfügungstellung aus "Datenschutzgründen" nicht bekannt geben. Nun wissen wir dass die Grundstücke verkauft werden sollen zum ortsüblichen Preis für Gewerbegrundstücke. Das sind laut Bürgermeister 52,50 Euro /m2. Der Investor veröffentlichte, dass ein Preis von 60 Euro / m2 im Gespräch ist. Dieses Filetstück für so wenig Geld zu verkaufen, finden wir angesichts der finanziellen Situation unserer Stadt nicht gerecht. Und dann hat nur dieser eine Investor Anrecht auf die Fläche? Warum nicht andere, warum ist das kein öffentlich ausgeschriebenes Verfahren? 
  4. Die Grundstücke liegen im amtlich festgesetzten Überschwemmungsbereich und müssen im Hochwasserfall aus Ausweichfläche dienen. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg betont "dass Bauvorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten untersagt“sind. Abweichend kann ein Bauantrag genehmigt werden, wenn die in § 78 Abs. 3 Nr. 1-4 WHG kumulativ angeführten Voraussetzungen erfüllt werden", darunter die "Vermeidung einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes". Wir glauben dass der bestehende Hochwasserschutz sehr wohl beeinträchtigt wird durch einen Hotelbau mit Zu- und Abfahrten und Stelzen im Boden.
  5. Die Grundstücke liegen im Landschaftsschutzgebiet "Volkacher Mainschleife". Seit 1969 ist unsere Mainschleife eingetragenes Landschaftsschutzgebiet. Außerdem Vogelschutzgebiet, Fauna-Flora-Habitat und die größte Flussmäanderlandschaft Bayerns. Das Landesamt für Umwelt sieht die Mainschleife allgemeingeologisch als "bedeutend" an. Das zuständige Naturschutzamt im Landratsamt Kitzingen bewertet in einem Schreiben vom 29.08.2016 das Bauvorhaben als "ungeordnete und verfehlte bauliche Entwicklung und Zersiedelung im Außenbereich" und weiter "Die geplante Anlage entspricht nicht dem typischen Landschaftscharakter einer halboffenen bis offenen Kulturlandschaft. Auch die vorhandenen Siedlungsstrukturen, wie der angrenzende Campingplatz ..., weisen eine deutlich geringere Dimensionierung auf, die sich in die Landschaftsstrukturen integrieren... Das erforderliche Einvernehmen nach Art. 18 Abs. 1 BayNatSchG kann nicht erteilt werden". Dann am 24.08.2017 wird das Einvernehmen nach § 18 Abs. 1 BayNatSchG gegeben unter Voraussetzungen wie auszugsweise Pflanzung von 13 Bäumen, unauffällige Gebäudefarbe, begrüntes Dach, Ausgleichsflächen, etc.
  6. Sogar ein von der Stadt Volkach beauftragter Städtebauplaner kommt nach seiner Beratung zu dem Schluss (Auszug Schreiben vom 30.08.2016): "Es sollte ... eine deutliche Minderung der äußerst massiven Baumassen konzeptionell erarbeitet werden. Dabei sollte die störende burgähnliche Dreiflügelanlage städtebaulich neu definiert werden mit Rücksicht auf die einmalige Kulturlandschaft am Main". Dies wurde nun getan, jetzt wurde das Gebäude in drei Teile geteilt!
  7. Eine solche Bebauung in einem Landschaftsschutz- sowie Überschwemmungsgebiet ist laut Baugesetz nicht erlaubt! Warum soll hier eine Ausnahme gelten? Nicht nur wir haben die Sorge dass der Grundstein gelegt wird für die Bewilligung weiterer Bebauungen - sogar das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg teilt dem Landratsamt Kitzingen am 07.07.2017 mit, "Aufgrund seiner Attraktivität wird das Vorhaben mit einiger Wahrscheinlichkeit Nachahmer finden (Bezugsfallwirkung)." Wir möchten unser Mainufer zugänglich lassen und deshalb eine Bebauung grundsätzlich verhindern.
  8. Das Hotel ist groß. Es nimmt einen so großen Bereich ein (vom Campingplatz bis zur kleinen Brücke!), dass für die Erholung der Volkacher Bürger nur noch ein kleines Fleckchen Main übrig ist. Das Hotel ist viel höher als die Fahrbahn der Brücke. Dass es sich wie vom Investor in einem Interview beworben, "aufgrund eines begrünten Daches harmonisch in die Kulturlandschaft einfügt.." ist zum einen Vorschrift des Amtes, zum anderen unmöglich denn selbst von der Mainbrücke aus liegt das Dach höher als die Fahrbahn der Mainbrücke. Lediglich von oben (Flugzeug, Maria Weingarten) sieht man das begrünte Dach.
  9. Es ist ein Stück Mainvorland, das alle Bürger nutzen. Deshalb sollten alle Bürger entscheiden dürfen, ob man die Gründstücke an einen Privatinvestor zur Verfügung stellt. Schließlich lässt sich ein gebautes Hotel nicht wieder rückgängig machen sondern wird Volkach in alle Zukunft prägen. Deshalb wollen wir durch den Bürgerentscheid erreichen, dass das Mainufer für alle öffentlich zugänglich bleibt. 
  10. Das Argument "da unten ist ein Dreckloch, ist doch gut wenn das jemand schön macht" ist leider nicht richtig, denn der Parkplatz bleibt und das Hotel soll auf die schönen Grünflächen zwischen Campingplatz und kleiner Brücke. Die Gestaltung der Mainlände ist Aufgabe der Stadt Volkach. Der Bau des Hotels ist davon unabhängig laut Bürgermeister. Das heißt jeder, der sich ein schöneres Mainufer wünscht, bekommt es, auch wenn er gegen das Hotel ist. Beide Sachen werden unabhängig voneinander behandelt. Zumal das Hotel sich ja nicht an der Verschönerung der Mainlände beteiligt.
  11. Der Investor ist „Ralph Düker & Ralf Pfeiffer GbR", mit Sitz in Berlin. An welche Gemeinde geht die Gewerbesteuer? Das wurde noch nicht beantwortet.


Quellen: Kopien der Dokumente von den zuständigen Ämtern, Wikipedia.de (Text zur Volkacher Mainschleife)